Allgemeine Geschaftsbedingungen der Bleemeo SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 15.000 Euro. Eingetragen im franzosischen Handelsregister (RCS) in Toulouse unter der Nummer RCS Toulouse 811 540 632. Der Hauptsitz befindet sich in Batiment 11 - Technoparc III, 1202 l'Occitane, 31670 Labege, Frankreich. USt-IdNr.: FR 90 811 540 632.
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfaltig durch, bevor Sie Bleemeo nutzen. Durch Anklicken des Kontrollkastchens auf dem Anmeldeformular erklart sich der Kunde damit einverstanden, an die Nutzungsbedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.
1. Definitionen
Zugangscode(s) bezeichnet das Identifikationsmaterial und insbesondere Login(s), Passwort(er), Autorisierungscode in Bezug auf das Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto oder das Benutzerkonto. Die Zugangscodes fur das Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto werden von Bleemeo bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung an den Endbenutzer ubermittelt und ermoglichen den Zugang zu einem privaten, dem Endbenutzer gewidmeten Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto. Die Zugangscodes werden entweder von Bleemeo oder vom Endbenutzer erstellt, um die Erstellung von Benutzerkonten durch den Endbenutzer zu ermoglichen. Jeder Zugangscode ist mit einem eindeutigen Benutzerkonto verknupft. Ein solcher Zugangscode ist streng personlich fur das Benutzerkonto und gilt im Rahmen dieser Vereinbarung als vertrauliche Information.
Verbundene Unternehmen bezeichnet jede Gesellschaft oder andere Einheit, die direkt oder indirekt durch Aktienbesitz oder durch eine andere Vereinbarung eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. Der Begriff "Kontrolle" bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschaftsfuhrung oder die Richtlinien einer solchen Einheit zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Aktien oder anderen Beteiligungen, durch Vertrag oder auf andere Weise. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein verbundenes Unternehmen des Endbenutzers, das vernunftigerweise als Konkurrent von Bleemeo angesehen werden wurde, im Sinne dieser Vereinbarung nicht als verbundenes Unternehmen.
Agent bezeichnet einen Server (ob physisch oder virtuell), ein System, eine Workstation, einen Computer oder ein Gerat, auf dem oder uber das die Dienste genutzt werden und/oder auf dem die Software installiert ist.
Vereinbarung bezeichnet die Software-Dienstleistungsvereinbarung, jeden anwendbaren Produktzusatz und das Bestellformular.
Bleemeo Monitoring Platform bezeichnet die Produkte und Dienste, die von Bleemeo unter dem Namen "Bleemeo Monitoring Platform" oder einer Nachfolgebezeichnung angeboten werden, die der Endbenutzer im Rahmen eines Bestellformulars bestellt und die Bleemeo online uber einen passwortgeschutzten Endbenutzer-Login verfugbar macht, einschliesslich zugehoriger Offline-Komponenten, wie in der Benutzerdokumentation beschrieben.
Vertrauliche Informationen bezeichnet ohne Einschrankung alle Informationen, Daten, Ideen, Entdeckungen, Erfindungen, Spezifikationen, Formeln, Programme, Plane, Zeichnungen, Modelle, Anforderungen, Standards, Prasentationen, Analysen, Zusammenstellungen technischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder geschaftlicher Art, die in schriftlicher, greifbarer, mundlicher, visueller, magnetischer, elektronischer oder anderer immaterieller Form offengelegt werden. Vertrauliche Informationen mussen moglicherweise nicht als solche gekennzeichnet oder identifiziert werden und gelten dennoch als vertrauliche Informationen, solange sie zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich behandelt werden, zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich bezeichnet werden (oder eine ahnliche Bezeichnung haben), unter vertraulichen Umstanden offengelegt werden oder von den Parteien bei Ausubung angemessener geschaftlicher Beurteilung als vertraulich verstanden wurden, einschliesslich Informationen, die eine Partei wahrend eines Besuchs in den Einrichtungen der anderen Partei gesehen oder erfahren hat. Die Bedingungen dieser Vereinbarung werden hiermit als vertrauliche Informationen beider Parteien bezeichnet. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die Zugangscodes, die Bleemeo Monitoring Platform und die zugehorigen Daten, Dokumentationen und alle Informationen, die der Endbenutzer wahrend der Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform auf den Servern speichert, werden unter anderem hiermit als vertrauliche Informationen bezeichnet.
MSP bezeichnet einen Managed Service Provider.
Bestellformular bezeichnet die Bleemeo-Bestellseite, das Produktinformations-Dashboard oder ein anderes Bleemeo-Bestelldokument, das den Kauf der Dienste, die Preisgestaltung und andere zugehorige Informationen durch den Kunden spezifiziert.
Hohere Gewalt bezeichnet jede hohere Gewalt, Feuer, Naturkatastrophe, Erdbeben, Unfall, behordliche Massnahme oder jede Handlung, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle der von solchen Umstanden betroffenen Partei liegt.
Dienste bezeichnet die Produkte und Softwaredienste, einschliesslich jeder Anwendungsprogrammierschnittstelle, die auf Funktionalitat zugreift, die dem Kunden von Bleemeo bereitgestellt werden.
Software bezeichnet die Objektcode-Versionen jeder herunterladbaren Software, die von Bleemeo ausschliesslich zum Zweck des Zugriffs auf die Dienste bereitgestellt wird, einschliesslich, aber nicht beschrankt auf einen Agenten, zusammen mit den Updates, neuen Releases oder Versionen, Modifikationen oder Erweiterungen, die Bleemeo dem Kunden gemas dieser Vereinbarung gehoren und zur Verfugung stellt.
Benutzer bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste, Software und Dokumentation autorisiert ist, fur die der Kunde ein Abonnement erworben hat oder der der Kunde eine Benutzeridentifikation und ein Passwort bereitgestellt hat. Benutzer durfen nur Mitarbeiter, Berater und Auftragnehmer des Kunden umfassen, es sei denn, der Kunde ist ein MSP, in welchem Fall die Benutzer Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter und Kunden des Kunden umfassen konnen.
Benutzerdokumentation bezeichnet die offizielle Benutzerdokumentation, die von Bleemeo dem Kunden zur Nutzung der Dienste oder Software erstellt und bereitgestellt wird (wie von Zeit zu Zeit aktualisiert). Zur Klarstellung: Jede Online-Community-Site, inoffizielle Dokumentation, Videos, White Papers oder verwandte Medien oder Feedback stellen keine Dokumentation dar.
Kundendaten bezeichnet Daten, Dateien oder Informationen, auf die der Kunde oder die Benutzer des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste oder Software durch den Kunden oder die Benutzer des Kunden zugreifen, die verwendet, kommuniziert, gespeichert oder ubermittelt werden.
2. Kostenlose Testversion
Bleemeo kann dem Kunden die Bleemeo Monitoring Platform auf Testbasis kostenlos bis zum Ende des Testzeitraums zur Verfugung stellen, fur den sich der Kunde registriert hat oder registriert, um die Bleemeo Monitoring Platform zu nutzen. Zusatzliche Testbedingungen konnen auf der Testregistrierungswebseite oder einem anderen vom Kunden eingegangenen Testregistrierungsdokument erscheinen. Alle diese zusatzlichen Bedingungen sind durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und rechtsverbindlich.
WENN DER KUNDE SICH ENTSCHEIDET, DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM FUR DEN TESTZEITRAUM ZU NUTZEN, UND VOR ENDE DES TESTZEITRAUMS KEINE SERVICEKREDITE KAUFT, LAUFT DAS TESTABONNEMENT DES KUNDEN FUR DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM AM ENDE DES TESTZEITRAUMS AB UND WIRD NICHT AUTOMATISCH VERLANGERT. ALLE DATEN, DIE DER KUNDE IN DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM EINGEGEBEN HAT ODER DIE DER KUNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM ERHALTEN HAT, GEHEN DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, DER KUNDE KAUFT EINEN SERVICE, UM DASSELBE BLEEMEO MONITORING PLATFORM-KONTO WIE DAS VOM TEST ABGEDECKTE VOR ENDE DES TESTZEITRAUMS ZU REAKTIVIEREN. UNGEACHTET ABSCHNITT 10 (GEWAHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSSE) WIRD DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM WAHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION "WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE GEWAHRLEISTUNG ODER HAFTUNG ODER SUPPORT BEREITGESTELLT.
Bitte uberprufen Sie die Benutzerdokumentation wahrend des Testzeitraums, damit der Kunde mit den Funktionen und Merkmalen der Bleemeo Monitoring Platform vertraut wird, bevor der Kunde einen Kauf tatigt.
3. Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform
3.1. Unser Schutz der Kundendaten. Wir werden nicht: (a) Kundendaten modifizieren; (b) Kundendaten offenlegen, ausser wenn gesetzlich vorgeschrieben gemas Abschnitt 9.3 (Erzwungene Offenlegung) oder wie ausdrucklich schriftlich vom Kunden gestattet; oder (c) auf Kundendaten zugreifen, ausser um die Bleemeo Monitoring Platform bereitzustellen und Service- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, oder auf Anfrage des Kunden im Zusammenhang mit Endbenutzer-Supportangelegenheiten.
3.2. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde soll: (i) fur die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Benutzer verantwortlich sein; (ii) fur die Genauigkeit, Qualitat und Rechtmassigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen der Kunde die Kundendaten erworben hat, verantwortlich sein; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf oder Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform zu verhindern, und uns unverzuglich uber einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung benachrichtigen; und (iv) die Bleemeo Monitoring Platform nur in Ubereinstimmung mit der Benutzerdokumentation und den geltenden Gesetzen und behordlichen Vorschriften nutzen. Der Kunde darf nicht: (a) die Bleemeo Monitoring Platform anderen als Benutzern zur Verfugung stellen; (b) die Bleemeo Monitoring Platform verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder verleasen; (c) die Bleemeo Monitoring Platform zur Speicherung oder Ubertragung von verletzenden, verleumderischen oder anderweitig rechtswidrigen oder unerlaubten Materialien verwenden oder zur Speicherung oder Ubertragung von Materialien unter Verletzung von Datenschutzrechten Dritter; (d) die Bleemeo Monitoring Platform zur Speicherung oder Ubertragung von Schadcode verwenden; (e) die Integritat oder Leistung der Bleemeo Monitoring Platform oder darin enthaltener Daten Dritter beeintrachtigen oder storen; oder (f) versuchen, unbefugten Zugriff auf die Bleemeo Monitoring Platform oder deren zugehorige Systeme oder Netzwerke zu erlangen. Wenn die Bleemeo Monitoring Platform vom Kunden oder in dessen Auftrag so konfiguriert ist, dass sie Cookies zur Verfolgung der Online-Aktivitaten der Benutzer verwendet, ist der Kunde fur die Bereitstellung von Hinweisen und/oder die Einholung von Einwilligungen verantwortlich, wie gesetzlich fur eine solche Verwendung von Cookies erforderlich.
3.3. Bleemeo ist berechtigt, den Endbenutzer jederzeit und ohne Vorurteil daran zu hindern, die Zugangscodes und das entsprechende Benutzerkonto zu nutzen, wenn ein Verstoss gegen die in Abschnitt 3.3 festgelegten Nutzungsbedingungen vorliegt oder wenn ein Verstoss gegen die Sicherheit und Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der Bleemeo Monitoring Platform aufgetreten ist. Eine unverzugliche Benachrichtigung wird erfolgen, und der Endbenutzer hat eine angemessene Frist, um einen solchen Verstoss zu beheben, wie in Abschnitt 11.3.2 angegeben.
3.4. Der Endbenutzer wird Bleemeo unverzuglich uber jede unbefugte Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform informieren, von der der Endbenutzer Kenntnis erlangt, und wird sofort die von ihm generierten Zugangscodes andern oder Bleemeo auffordern, alle von Bleemeo erstellten Zugangscodes oder anderes Authentifizierungsmaterial zu andern, von dem der Endbenutzer glaubt, dass es kompromittiert worden sein konnte. In jedem Fall wird der Endbenutzer alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Verluste oder Schaden zu mindern, die durch eine solche unbefugte Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform verursacht wurden.
4. Gewahrleistung
4.1. Bleemeo gewahrleistet, dass:
- Nach seinem Wissen die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Bleemeo Monitoring Platform frei von Sicherungsrechten, Pfandrechten, Belastungen und sonstigen Belastungen jeglicher Art ist, zusammen mit der vollen Befugnis und rechtmassigen Autoritat, gegebenenfalls die Bleemeo Monitoring Platform zu lizenzieren, zu verkaufen, zu liefern und die hierin erforderlichen Leistungen zu erbringen.
- Alle von Bleemeo hierin bereitzustellenden Bleemeo Monitoring Platform-Leistungen in einer professionellen und fachmassigen Weise erbracht werden, die in der Branche fur die Erbringung solcher Dienstleistungen allgemein akzeptiert ist.
- Nach seinem Wissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung durch die Parteien die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Bleemeo Monitoring Platform das Originalwerk von Bleemeos Mitarbeitern oder Subunternehmern darstellt.
- Nach seinem Wissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung durch die Parteien keine rechtlichen Schritte gegen Bleemeo im Zusammenhang mit der Bleemeo Monitoring Platform aufgrund von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter eingeleitet oder angedroht wurden.
4.2. BLEEMEO GEWAHRLEISTET NICHT, DASS DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM ODER JEGLICHES IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTE MATERIAL UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD, UND INSBESONDERE LEHNT BLEEMEO JEGLICHE GEWAHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG ODER NICHTVERFUGBARKEIT DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM, DEM AUSFALL EINES DRITTANBIETER-NETZWERKS, DEM VERLUST VON DATEN ODER INFORMATIONEN ODER HOHERER GEWALT AB.
4.3. AUSSER WIE AUSDRUCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, GIBT BLEEMEO KEINE GEWAHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART BEZUGLICH DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM, WEDER AUSDRUCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GEWAHRLEISTUNGEN DER MARKTGANGIGKEIT, EIGNUNG FUR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG. DER/DIE DRITTE(N), DER/DIE DIE DRITTANBIETER-TECHNOLOGIE BESITZT/BESITZEN, LEHNT/LEHNEN ALLE AUSDRUCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWAHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DIESER DRITTANBIETER-TECHNOLOGIE IN VERBINDUNG MIT DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM AB.
4.4. DER KUNDE DARF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWAHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM ABGEBEN, DIE MIT DEN IN DIESER VEREINBARUNG VON BLEEMEO FESTGELEGTEN BESCHRANKTEN GEWAHRLEISTUNGEN UNVEREINBAR SIND ODER DIESE UBERSCHREITEN.
4.5. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 5 FESTGELEGTEN GEWAHRLEISTUNGSAUSSCHLUSSE STELLEN EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR.
5. Eigentumsrechte
5.1. Eigentum am geistigen Eigentum von Bleemeo. Die Dienste, Software und Dokumentation werden lizenziert, nicht verkauft. Die Verwendung von "Kauf" im Zusammenhang mit Lizenzen fur die Dienste, Software und Dokumentation impliziert keine Eigentumsübertragung. Mit Ausnahme der begrenzten Rechte, die Bleemeo dem Kunden ausdrucklich gewahrt, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf alle Urheberrechte, Marken, Patente, Geschaftsgeheimnisse, geistiges Eigentum (einschliesslich ohne Einschrankung Algorithmen, Geschaftsprozesse, Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen, abgeleitete Werke, im Zusammenhang mit den Diensten erhobene und analysierte Informationen) und andere Eigentumsrechte, die aus oder im Zusammenhang mit den Diensten, der Software, der Bereitstellung der Dienste oder Software und der Dokumentation entstehen, ausschliesslich Bleemeo oder seinen Lieferanten oder Lizenzgebern gehoren. Alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf Inhalte, auf die uber die Dienste oder die Software zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Eigentumers und konnen durch geltende Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und Vertrage geschutzt sein. Diese Vereinbarung gibt dem Kunden keine Rechte an solchen Inhalten, einschliesslich der Nutzung derselben. Bleemeo und seinen verbundenen Unternehmen wird hiermit eine gebuhrenfreie, vollstandig bezahlte, weltweite, ausschliessliche, ubertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbeziehung von Informationen, Daten, Vorschlagen, Verbesserungsanfragen, Empfehlungen oder anderem Feedback, das vom Kunden oder den Benutzern des Kunden in Bezug auf die Dienste oder Software bereitgestellt wird, in seine Produkte und Dienste gewahrt. Alle nicht ausdrucklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewahrten Rechte sind Bleemeo vorbehalten.
5.2. Eigentum an Kundendaten. Der Kunde und die Benutzer des Kunden behalten alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf alle Urheberrechte, Marken, Patente, Geschaftsgeheimnisse, geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte an und in Bezug auf Kundendaten. Das Recht von Bleemeo, auf dieselben zuzugreifen und sie zu nutzen, ist auf die in dieser Vereinbarung ausdrucklich gewahrten beschrankt. Keine anderen Rechte in Bezug auf Kundendaten werden impliziert.
6. Kundigung und Aussetzung
6.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist wie im anwendbaren Bestellformular beschrieben, es sei denn, sie wird fruher gemas diesem Abschnitt 6 beendet (die "Laufzeit"). Das Bestellformular kann vorsehen, dass die anfangliche Laufzeit dieser Vereinbarung ("Anfangslaufzeit") automatisch um eine zusatzliche Laufzeit verlangert wird, die der Anfangslaufzeit entspricht (und danach weiterhin auf die gleiche Weise automatisch verlangert wird) (jeweils eine "Verlangerungslaufzeit"); jede Partei kann eine solche automatische Verlangerung verhindern, indem sie der anderen Partei mindestens dreissig (30) Tage vor Ende der dann laufenden Anfangs- oder Verlangerungslaufzeit (je nach Anwendbarkeit) eine schriftliche Mitteilung uber ihre Absicht, nicht zu verlangern, macht.
6.2. Bleemeo kann die Bereitstellung der Dienste fur den Kunden unter folgenden Umstanden ohne Haftung vorubergehend aussetzen: (i) fur geplante oder Notfallwartung; (ii) wenn Bleemeo glaubt, dass die Dienste unter Verletzung dieser Vereinbarung oder geltenden Rechts genutzt werden; (iii) wenn Bleemeo glaubt, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko fur Bleemeo oder einen Bleemeo-Kunden darstellen kann; (iv) wenn von einer Strafverfolgungs- oder Regierungsbehorde angeordnet oder anderweitig zur Einhaltung geltenden Rechts; oder (v) wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Dienste nicht nachkommt.
6.3. Jede Partei kann diese Vereinbarung bei wesentlicher Vertragsverletzung durch eine Partei nach funfzehntägiger vorheriger schriftlicher Mitteilung an die nicht verletzende Partei kundigen (vorausgesetzt, die Verletzung bleibt am Ende dieser funfzehn (15) Tage unbehoben). Bleemeo kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen nach dreissigtägiger vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden kundigen. Nach Ablauf oder Kundigung dieser Vereinbarung erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Dienste sofort, vorausgesetzt, dass der Kunde, soweit ein Bericht im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurde, diesen Bericht weiterhin fur seine eigenen internen Geschaftszwecke und aus keinem anderen Grund verwenden darf. Die folgenden Abschnitte uberdauern jede Beendigung dieser Vereinbarung: 3, 4.1, 4.2, 4.3 (mit Ausnahme des ersten Satzes), 5 (soweit er sich auf vor der Beendigung angefallene Betrage bezieht), 6, 8-10 und 12.
7. Gebuhren und Zahlung
7.1. Die Dienste werden auf Abonnementbasis bereitgestellt. Die Laufzeit des Kundenabonnements ist im anwendbaren Bestellformular festgelegt (die "Abonnementlaufzeit"). Die Abonnementgebuhren fur jede Abonnementlaufzeit (die "Abonnementgebuhren") mussen am oder vor dem ersten Tag der anwendbaren Abonnementlaufzeit vollstandig bezahlt werden. Der Kunde zahlt alle diese Abonnementgebuhren uber die im anwendbaren Bestellformular festgelegte Zahlungsmethode.
7.2. Der Kunde ist dafur verantwortlich, alle Zahlungsinformationen korrekt und aktuell zu halten; andernfalls kann Bleemeo moglicherweise keine hierin falligen Betrage einziehen. Bleemeo kann den Zugang zu den Diensten oder einem Teil davon aussetzen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Verspätete Zahlungen werden mit einem Zinssatz von 1,5 % pro Monat (oder dem hochsten nach geltendem Recht zulassigen Satz, je nachdem, welcher niedriger ist) bis zur Zahlung verzinst. Alle hierin gezahlten Betrage sind nicht erstattungsfahig und nicht anrechenbar.
7.3. Der Kunde ist fur die Einbehaltung, Einreichung und Meldung aller Steuern, Abgaben und anderen staatlichen Abgaben verantwortlich, die mit seiner Tatigkeit im Zusammenhang mit den Diensten verbunden sind.
8. Hohere Gewalt
8.1. Keine Partei haftet gegenuber der anderen fur Verzogerungen oder Nichterfullungen ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die sich aus Ursachen ergeben, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, einschliesslich, aber nicht beschrankt auf: hohere Gewalt, behordliche Massnahmen, Krieg, Feuer, Uberschwemmung, Explosion oder zivile Unruhen. Zur Klarstellung: Nichts in dieser Klausel 12 entbindet den Kunden von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
9. Vertraulichkeit und Offentlichkeit
9.1. Jede Partei wird wahrend der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach alle vertraulichen Informationen geheim halten und nicht fur eigene Zwecke verwenden (es sei denn, gemas Klausel 13.4 oben) noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, einschliesslich, aber nicht beschrankt auf, Geschaftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert, die dieser Partei von der anderen Partei bekannt werden konnen und die sich auf die andere Partei beziehen, es sei denn, diese Informationen sind offentlich bekannt oder dieser Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt, werden spater ohne Verletzung dieser Vereinbarung offentlich bekannt oder gelangen spater rechtmassig von einem Dritten in den Besitz dieser Partei.
9.2. Die Bestimmungen dieser Klausel 14 bleiben 1 Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund in vollem Umfang in Kraft.
10. Versicherung
10.1. Beide Parteien werden alle angemessenen Vorsichtsmassnahmen treffen, um das Auftreten von Schaden, Unfallen oder schadlicher Exposition gegenuber den Bedingungen dieser Vereinbarung zu verhindern und dagegen zu versichern. Jede Partei verpflichtet sich, der anderen auf angemessene Anfrage Nachweise uber solche angemessenen Versicherungen vorzulegen.
11. Unabhangiges Verhaltnis
11.1. Das nicht-exklusive Verhaltnis der Parteien ist das von unabhangigen Auftragnehmern. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Partei ermachtigt, als Vertreter der anderen zu handeln, oder dass es ein Joint Venture oder eine Partnerschaft schafft. Beide Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung sie nicht daran hindert, Aktivitaten mit Dritten im gleichen Technologie- und/oder Produktbereich durchzufuhren, wie er im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehen ist.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Diese Vereinbarung, ihr Gegenstand oder ihre Entstehung (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Anspruche) unterliegt franzosischem Recht und wird in Ubereinstimmung damit ausgelegt und der nicht-ausschliesslichen Zustandigkeit der franzosischen Gerichte unterworfen.