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Bleemeo Nutzungsbedingungen - Servicevereinbarung Monitoring-Plattform

Last updated: Februar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bleemeo SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 15.000 Euro. Eingetragen im französischen Handelsregister (RCS) in Toulouse unter der Nummer RCS Toulouse 811 540 632. Der Hauptsitz befindet sich in Batiment 11 - Technoparc III, 1202 l'Occitane, 31670 Labege, Frankreich. USt-IdNr.: FR 90 811 540 632.

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie Bleemeo nutzen. Durch Anklicken des Kontrollkästchens auf dem Anmeldeformular erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die Nutzungsbedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.

1. Definitionen

Zugangscode(s) bezeichnet das Identifikationsmaterial und insbesondere Login(s), Passwort(er), Autorisierungscode in Bezug auf das Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto oder das Benutzerkonto. Die Zugangscodes für das Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto werden von Bleemeo bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung an den Endbenutzer übermittelt und ermöglichen den Zugang zu einem privaten, dem Endbenutzer gewidmeten Endbenutzer-Administrator-Benutzerkonto. Die Zugangscodes werden entweder von Bleemeo oder vom Endbenutzer erstellt, um die Erstellung von Benutzerkonten durch den Endbenutzer zu ermöglichen. Jeder Zugangscode ist mit einem eindeutigen Benutzerkonto verknüpft. Ein solcher Zugangscode ist streng persönlich für das Benutzerkonto und gilt im Rahmen dieser Vereinbarung als vertrauliche Information.

Verbundene Unternehmen bezeichnet jede Gesellschaft oder andere Einheit, die direkt oder indirekt durch Aktienbesitz oder durch eine andere Vereinbarung eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. Der Begriff "Kontrolle" bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung oder die Richtlinien einer solchen Einheit zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Aktien oder anderen Beteiligungen, durch Vertrag oder auf andere Weise. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein verbundenes Unternehmen des Endbenutzers, das vernünftigerweise als Konkurrent von Bleemeo angesehen werden würde, im Sinne dieser Vereinbarung nicht als verbundenes Unternehmen.

Agent bezeichnet einen Server (ob physisch oder virtuell), ein System, eine Workstation, einen Computer oder ein Gerät, auf dem oder über das die Dienste genutzt werden und/oder auf dem die Software installiert ist.

Vereinbarung bezeichnet die Software-Dienstleistungsvereinbarung, jeden anwendbaren Produktzusatz und das Bestellformular.

Bleemeo Monitoring Platform bezeichnet die Produkte und Dienste, die von Bleemeo unter dem Namen "Bleemeo Monitoring Platform" oder einer Nachfolgebezeichnung angeboten werden, die der Endbenutzer im Rahmen eines Bestellformulars bestellt und die Bleemeo online über einen passwortgeschützten Endbenutzer-Login verfügbar macht, einschließlich zugehöriger Offline-Komponenten, wie in der Benutzerdokumentation beschrieben.

Vertrauliche Informationen bezeichnet ohne Einschränkung alle Informationen, Daten, Ideen, Entdeckungen, Erfindungen, Spezifikationen, Formeln, Programme, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Anforderungen, Standards, Präsentationen, Analysen, Zusammenstellungen technischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder geschäftlicher Art, die in schriftlicher, greifbarer, mündlicher, visueller, magnetischer, elektronischer oder anderer immaterieller Form offengelegt werden. Vertrauliche Informationen müssen möglicherweise nicht als solche gekennzeichnet oder identifiziert werden und gelten dennoch als vertrauliche Informationen, solange sie zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich behandelt werden, zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich bezeichnet werden (oder eine ähnliche Bezeichnung haben), unter vertraulichen Umständen offengelegt werden oder von den Parteien bei Ausübung angemessener geschäftlicher Beurteilung als vertraulich verstanden wurden, einschließlich Informationen, die eine Partei während eines Besuchs in den Einrichtungen der anderen Partei gesehen oder erfahren hat. Die Bedingungen dieser Vereinbarung werden hiermit als vertrauliche Informationen beider Parteien bezeichnet. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die Zugangscodes, die Bleemeo Monitoring Platform und die zugehörigen Daten, Dokumentationen und alle Informationen, die der Endbenutzer während der Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform auf den Servern speichert, werden unter anderem hiermit als vertrauliche Informationen bezeichnet.

MSP bezeichnet einen Managed Service Provider.

Bestellformular bezeichnet die Bleemeo-Bestellseite, das Produktinformations-Dashboard oder ein anderes Bleemeo-Bestelldokument, das den Kauf der Dienste, die Preisgestaltung und andere zugehörige Informationen durch den Kunden spezifiziert.

Höhere Gewalt bezeichnet jede höhere Gewalt, Feuer, Naturkatastrophe, Erdbeben, Unfall, behördliche Maßnahme oder jede Handlung, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der von solchen Umständen betroffenen Partei liegt.

Dienste bezeichnet die Produkte und Softwaredienste, einschließlich jeder Anwendungsprogrammierschnittstelle, die auf Funktionalität zugreift, die dem Kunden von Bleemeo bereitgestellt werden.

Software bezeichnet die Objektcode-Versionen jeder herunterladbaren Software, die von Bleemeo ausschließlich zum Zweck des Zugriffs auf die Dienste bereitgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Agenten, zusammen mit den Updates, neuen Releases oder Versionen, Modifikationen oder Erweiterungen, die Bleemeo dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gehören und zur Verfügung stellt.

Benutzer bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste, Software und Dokumentation autorisiert ist, für die der Kunde ein Abonnement erworben hat oder der der Kunde eine Benutzeridentifikation und ein Passwort bereitgestellt hat. Benutzer dürfen nur Mitarbeiter, Berater und Auftragnehmer des Kunden umfassen, es sei denn, der Kunde ist ein MSP, in welchem Fall die Benutzer Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter und Kunden des Kunden umfassen können.

Benutzerdokumentation bezeichnet die offizielle Benutzerdokumentation, die von Bleemeo dem Kunden zur Nutzung der Dienste oder Software erstellt und bereitgestellt wird (wie von Zeit zu Zeit aktualisiert). Zur Klarstellung: Jede Online-Community-Site, inoffizielle Dokumentation, Videos, White Papers oder verwandte Medien oder Feedback stellen keine Dokumentation dar.

Kundendaten bezeichnet Daten, Dateien oder Informationen, auf die der Kunde oder die Benutzer des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste oder Software durch den Kunden oder die Benutzer des Kunden zugreifen, die verwendet, kommuniziert, gespeichert oder übermittelt werden.

2. Kostenlose Testversion

Bleemeo kann dem Kunden die Bleemeo Monitoring Platform auf Testbasis kostenlos bis zum Ende des Testzeitraums zur Verfügung stellen, für den sich der Kunde registriert hat oder registriert, um die Bleemeo Monitoring Platform zu nutzen. Zusätzliche Testbedingungen können auf der Testregistrierungswebseite oder einem anderen vom Kunden eingegangenen Testregistrierungsdokument erscheinen. Alle diese zusätzlichen Bedingungen sind durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und rechtsverbindlich.

WENN DER KUNDE SICH ENTSCHEIDET, DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM FÜR DEN TESTZEITRAUM ZU NUTZEN, UND VOR ENDE DES TESTZEITRAUMS KEINE SERVICEKREDITE KAUFT, LÄUFT DAS TESTABONNEMENT DES KUNDEN FÜR DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM AM ENDE DES TESTZEITRAUMS AB UND WIRD NICHT AUTOMATISCH VERLÄNGERT. ALLE DATEN, DIE DER KUNDE IN DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM EINGEGEBEN HAT ODER DIE DER KUNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM ERHALTEN HAT, GEHEN DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, DER KUNDE KAUFT EINEN SERVICE, UM DASSELBE BLEEMEO MONITORING PLATFORM-KONTO WIE DAS VOM TEST ABGEDECKTE VOR ENDE DES TESTZEITRAUMS ZU REAKTIVIEREN. UNGEACHTET ABSCHNITT 10 (GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE) WIRD DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION "WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER HAFTUNG ODER SUPPORT BEREITGESTELLT.

Bitte überprüfen Sie die Benutzerdokumentation während des Testzeitraums, damit der Kunde mit den Funktionen und Merkmalen der Bleemeo Monitoring Platform vertraut wird, bevor der Kunde einen Kauf tätigt.

3. Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform

3.1. Unser Schutz der Kundendaten. Wir werden nicht: (a) Kundendaten modifizieren; (b) Kundendaten offenlegen, ausser wenn gesetzlich vorgeschrieben gemäß Abschnitt 9.3 (Erzwungene Offenlegung) oder wie ausdrücklich schriftlich vom Kunden gestattet; oder (c) auf Kundendaten zugreifen, ausser um die Bleemeo Monitoring Platform bereitzustellen und Service- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, oder auf Anfrage des Kunden im Zusammenhang mit Endbenutzer-Supportangelegenheiten.

3.2. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde soll: (i) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Benutzer verantwortlich sein; (ii) für die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen der Kunde die Kundendaten erworben hat, verantwortlich sein; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf oder Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform zu verhindern, und uns unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung benachrichtigen; und (iv) die Bleemeo Monitoring Platform nur in Übereinstimmung mit der Benutzerdokumentation und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen. Der Kunde darf nicht: (a) die Bleemeo Monitoring Platform anderen als Benutzern zur Verfügung stellen; (b) die Bleemeo Monitoring Platform verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder verleasen; (c) die Bleemeo Monitoring Platform zur Speicherung oder Übertragung von verletzenden, verleumderischen oder anderweitig rechtswidrigen oder unerlaubten Materialien verwenden oder zur Speicherung oder Übertragung von Materialien unter Verletzung von Datenschutzrechten Dritter; (d) die Bleemeo Monitoring Platform zur Speicherung oder Übertragung von Schadcode verwenden; (e) die Integrität oder Leistung der Bleemeo Monitoring Platform oder darin enthaltener Daten Dritter beeinträchtigen oder stören; oder (f) versuchen, unbefugten Zugriff auf die Bleemeo Monitoring Platform oder deren zugehörige Systeme oder Netzwerke zu erlangen. Wenn die Bleemeo Monitoring Platform vom Kunden oder in dessen Auftrag so konfiguriert ist, dass sie Cookies zur Verfolgung der Online-Aktivitäten der Benutzer verwendet, ist der Kunde für die Bereitstellung von Hinweisen und/oder die Einholung von Einwilligungen verantwortlich, wie gesetzlich für eine solche Verwendung von Cookies erforderlich.

3.3. Bleemeo ist berechtigt, den Endbenutzer jederzeit und ohne Vorurteil daran zu hindern, die Zugangscodes und das entsprechende Benutzerkonto zu nutzen, wenn ein Verstoß gegen die in Abschnitt 3.3 festgelegten Nutzungsbedingungen vorliegt oder wenn ein Verstoß gegen die Sicherheit und Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der Bleemeo Monitoring Platform aufgetreten ist. Eine unverzügliche Benachrichtigung wird erfolgen, und der Endbenutzer hat eine angemessene Frist, um einen solchen Verstoß zu beheben, wie in Abschnitt 11.3.2 angegeben.

3.4. Der Endbenutzer wird Bleemeo unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform informieren, von der der Endbenutzer Kenntnis erlangt, und wird sofort die von ihm generierten Zugangscodes ändern oder Bleemeo auffordern, alle von Bleemeo erstellten Zugangscodes oder anderes Authentifizierungsmaterial zu ändern, von dem der Endbenutzer glaubt, dass es kompromittiert worden sein könnte. In jedem Fall wird der Endbenutzer alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Verluste oder Schaden zu mindern, die durch eine solche unbefugte Nutzung der Bleemeo Monitoring Platform verursacht wurden.

4. Gewährleistung

4.1. Bleemeo gewährleistet, dass:

  1. Nach seinem Wissen die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Bleemeo Monitoring Platform frei von Sicherungsrechten, Pfandrechten, Belastungen und sonstigen Belastungen jeglicher Art ist, zusammen mit der vollen Befugnis und rechtmäßigen Autorität, gegebenenfalls die Bleemeo Monitoring Platform zu lizenzieren, zu verkaufen, zu liefern und die hierin erforderlichen Leistungen zu erbringen.
  2. Alle von Bleemeo hierin bereitzustellenden Bleemeo Monitoring Platform-Leistungen in einer professionellen und fachmäßigen Weise erbracht werden, die in der Branche für die Erbringung solcher Dienstleistungen allgemein akzeptiert ist.
  3. Nach seinem Wissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung durch die Parteien die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Bleemeo Monitoring Platform das Originalwerk von Bleemeos Mitarbeitern oder Subunternehmern darstellt.
  4. Nach seinem Wissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung durch die Parteien keine rechtlichen Schritte gegen Bleemeo im Zusammenhang mit der Bleemeo Monitoring Platform aufgrund von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter eingeleitet oder angedroht wurden.

4.2. BLEEMEO GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM ODER JEGLICHES IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTE MATERIAL UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD, UND INSBESONDERE LEHNT BLEEMEO JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG ODER NICHTVERFÜGBARKEIT DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM, DEM AUSFALL EINES DRITTANBIETER-NETZWERKS, DEM VERLUST VON DATEN ODER INFORMATIONEN ODER HÖHERER GEWALT AB.

4.3. AUßER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, GIBT BLEEMEO KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART BEZÜGLICH DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIEßLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG. DER/DIE DRITTE(N), DER/DIE DIE DRITTANBIETER-TECHNOLOGIE BESITZT/BESITZEN, LEHNT/LEHNEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DIESER DRITTANBIETER-TECHNOLOGIE IN VERBINDUNG MIT DER BLEEMEO MONITORING PLATFORM AB.

4.4. DER KUNDE DARF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE BLEEMEO MONITORING PLATFORM ABGEBEN, DIE MIT DEN IN DIESER VEREINBARUNG VON BLEEMEO FESTGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UNVEREINBAR SIND ODER DIESE ÜBERSCHREITEN.

4.5. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 5 FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSSE STELLEN EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR.

5. Eigentumsrechte

5.1. Eigentum am geistigen Eigentum von Bleemeo. Die Dienste, Software und Dokumentation werden lizenziert, nicht verkauft. Die Verwendung von "Kauf" im Zusammenhang mit Lizenzen für die Dienste, Software und Dokumentation impliziert keine Eigentumsübertragung. Mit Ausnahme der begrenzten Rechte, die Bleemeo dem Kunden ausdrücklich gewährt, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf alle Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum (einschließlich ohne Einschränkung Algorithmen, Geschäftsprozesse, Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen, abgeleitete Werke, im Zusammenhang mit den Diensten erhobene und analysierte Informationen) und andere Eigentumsrechte, die aus oder im Zusammenhang mit den Diensten, der Software, der Bereitstellung der Dienste oder Software und der Dokumentation entstehen, ausschließlich Bleemeo oder seinen Lieferanten oder Lizenzgebern gehören. Alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf Inhalte, auf die über die Dienste oder die Software zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Eigentümers und können durch geltende Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und Verträge geschützt sein. Diese Vereinbarung gibt dem Kunden keine Rechte an solchen Inhalten, einschließlich der Nutzung derselben. Bleemeo und seinen verbundenen Unternehmen wird hiermit eine gebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite, ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbeziehung von Informationen, Daten, Vorschlägen, Verbesserungsanfragen, Empfehlungen oder anderem Feedback, das vom Kunden oder den Benutzern des Kunden in Bezug auf die Dienste oder Software bereitgestellt wird, in seine Produkte und Dienste gewährt. Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind Bleemeo vorbehalten.

5.2. Eigentum an Kundendaten. Der Kunde und die Benutzer des Kunden behalten alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf alle Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum und andere Eigentumsrechte an und in Bezug auf Kundendaten. Das Recht von Bleemeo, auf dieselben zuzugreifen und sie zu nutzen, ist auf die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkt. Keine anderen Rechte in Bezug auf Kundendaten werden impliziert.

6. Kündigung und Aussetzung

6.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist wie im anwendbaren Bestellformular beschrieben, es sei denn, sie wird früher gemäßdiesem Abschnitt 6 beendet (die "Laufzeit"). Das Bestellformular kann vorsehen, dass die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung ("Anfangslaufzeit") automatisch um eine zusätzliche Laufzeit verlängert wird, die der Anfangslaufzeit entspricht (und danach weiterhin auf die gleiche Weise automatisch verlängert wird) (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"); jede Partei kann eine solche automatische Verlängerung verhindern, indem sie der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ende der dann laufenden Anfangs- oder Verlängerungslaufzeit (je nach Anwendbarkeit) eine schriftliche Mitteilung überihre Absicht, nicht zu verlangern, macht.

6.2. Bleemeo kann die Bereitstellung der Dienste für den Kunden unter folgenden Umständen ohne Haftung vorübergehend aussetzen: (i) für geplante oder Notfallwartung; (ii) wenn Bleemeo glaubt, dass die Dienste unter Verletzung dieser Vereinbarung oder geltenden Rechts genutzt werden; (iii) wenn Bleemeo glaubt, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko für Bleemeo oder einen Bleemeo-Kunden darstellen kann; (iv) wenn von einer Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörde angeordnet oder anderweitig zur Einhaltung geltenden Rechts; oder (v) wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Dienste nicht nachkommt.

6.3. Jede Partei kann diese Vereinbarung bei wesentlicher Vertragsverletzung durch eine Partei nach fünfzehntägiger vorheriger schriftlicher Mitteilung an die nicht verletzende Partei kündigen (vorausgesetzt, die Verletzung bleibt am Ende dieser fünfzehn (15) Tage unbehoben). Bleemeo kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen nach dreißigtägiger vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen. Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Dienste sofort, vorausgesetzt, dass der Kunde, soweit ein Bericht im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurde, diesen Bericht weiterhin für seine eigenen internen Geschäftszwecke und aus keinem anderen Grund verwenden darf. Die folgenden Abschnitte überdauern jede Beendigung dieser Vereinbarung: 3, 4.1, 4.2, 4.3 (mit Ausnahme des ersten Satzes), 5 (soweit er sich auf vor der Beendigung angefallene Beträge bezieht), 6, 8-10 und 12.

7. Gebühren und Zahlung

7.1. Die Dienste werden auf Abonnementbasis bereitgestellt. Die Laufzeit des Kundenabonnements ist im anwendbaren Bestellformular festgelegt (die "Abonnementlaufzeit"). Die Abonnementgebühren für jede Abonnementlaufzeit (die "Abonnementgebühren") müssen am oder vor dem ersten Tag der anwendbaren Abonnementlaufzeit vollständig bezahlt werden. Der Kunde zahlt alle diese Abonnementgebühren über die im anwendbaren Bestellformular festgelegte Zahlungsmethode.

7.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Zahlungsinformationen korrekt und aktuell zu halten; ändernfalls kann Bleemeo möglicherweise keine hierin fälligen Beträge einziehen. Bleemeo kann den Zugang zu den Diensten oder einem Teil davon aussetzen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Verspätete Zahlungen werden mit einem Zinssatz von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz, je nachdem, welcher niedriger ist) bis zur Zahlung verzinst. Alle hierin gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig und nicht anrechenbar.

7.3. Der Kunde ist für die Einbehaltung, Einreichung und Meldung aller Steuern, Abgaben und anderen staatlichen Abgaben verantwortlich, die mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit den Diensten verbunden sind.

8. Höhere Gewalt

8.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder Nichterfüllungen ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die sich aus Ursachen ergeben, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Uberschwemmung, Explosion oder zivile Unruhen. Zur Klarstellung: Nichts in dieser Klausel 12 entbindet den Kunden von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

9. Vertraulichkeit und Öffentlichkeit

9.1. Jede Partei wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach alle vertraulichen Informationen geheim halten und nicht für eigene Zwecke verwenden (es sei denn, gemäß Klausel 13.4 oben) noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Geschäftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert, die dieser Partei von der anderen Partei bekannt werden können und die sich auf die andere Partei beziehen, es sei denn, diese Informationen sind öffentlich bekannt oder dieser Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt, werden später ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt oder gelangen später rechtmäßig von einem Dritten in den Besitz dieser Partei.

9.2. Die Bestimmungen dieser Klausel 14 bleiben 1 Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund in vollem Umfang in Kraft.

10. Versicherung

10.1. Beide Parteien werden alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Auftreten von Schaden, Unfällen oder schädlicher Exposition gegenüber den Bedingungen dieser Vereinbarung zu verhindern und dagegen zu versichern. Jede Partei verpflichtet sich, der anderen auf angemessene Anfrage Nachweise über solche angemessenen Versicherungen vorzulegen.

11. Unabhängiges Verhältnis

11.1. Das nicht-exklusive Verhältnis der Parteien ist das von unabhängigen Auftragnehmern. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Partei ermachtigt, als Vertreter der anderen zu handeln, oder dass es ein Joint Venture oder eine Partnerschaft schafft. Beide Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung sie nicht daran hindert, Aktivitäten mit Dritten im gleichen Technologie- und/oder Produktbereich durchzufuhren, wie er im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehen ist.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Diese Vereinbarung, ihr Gegenstand oder ihre Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegt französischem Recht und wird in Übereinstimmung damit ausgelegt und der nicht-ausschließlichen Zuständigkeit der französischen Gerichte unterworfen.

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